Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 82
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
8.Aus­blick auf die wei­tere Ent­wick­lung der Hoch­schule Liech­tens­tein als Uni­ver­sität Liechtenstein
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein   
 
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Die Eigenheiten einer Universität sind das Promotionsrecht und das Recht auf Erteilung der Lehrbefähigung. Diese beiden höchsten akademischen Qualifikationsstufen drücken die besondere wissenschaftliche Prägung von Lehre und Forschung aus. Mit Regierungsbeschluss vom 17. Juli 2008 wurde der Hochschule Liechtenstein die Durchführung von Doktoratsstudiengängen bewilligt, womit die Hochschule den letzten Schritt von der Fachhochschule zur universitären Hochschule vollzogen hat.
Die Entwicklung der (Fach-)Hochschule Liechtenstein hin zur universitären Hochschule erfolgte in einem mehrjährigen Prozess. Die Hochschule Liechtenstein hat in den letzten Jahren ihr Profil entsprechend der strategischen Planung entwickelt. Das universitäre Berufungsverfahren (12 durchgeführte) für Professuren seit 2002, die Durchführung von "kooperativen Doktoratsstudiengängen" seit 2004, das Promotionsrecht (2008), die Akkreditierung aller Bachelor- und Master-Studiengänge (2008) mit dem Abschluss " ..... of Science" (wissenschaftlich ausgerichtete Curricula) und der signifikante Ausbau der Forschung (ca. 30 laufende F&E-Projekte jährlich) auf universitärem Niveau sind Merkmale einer Universität, welche die neue Bezeichnung "Universität" rechtfertigen und eine klare Abgrenzung zu Fachhochschulen darstellen. Dass die Hochschule Liechtenstein die Qualitätskriterien, die an eine Universität gestellt werden, erfüllt, hat die vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizer Hochschulen (OAQ) durchgeführte Evaluation bestätigt.
Es ist daher konsequent, die Entwicklung der Hochschule Liechtenstein zur universitären Hochschule auch durch die Änderung des Namens zum Ausdruck zu bringen. Dazu braucht es eine Revision des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein. Diese soll neben der Änderung des Namens von "Hochschule Liechtenstein" zu "Universität Liechtenstein" zu weiteren gesetzlichen Anpassungen genutzt werden, die sich aus der Umwandlung in eine universitäre Hochschule ergeben.
In der durchgeführten Vernehmlassung wurde die vorliegende Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein überwiegend begrüsst, insbesondere die Umwandlung der Hochschule Liechtenstein zur Universität und die damit verbundene Namensänderung.
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Zuständiges Ressort
Ressort Bildung
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
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Vaduz, 24. August 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Trotz der grossen Bedeutung der beiden Nachbarstaaten in der Hochschulbildung legt die Regierung seit Jahren Wert auf ein eigenes Hochschulangebot, einerseits als wichtiger Beitrag an den Wissens- und Wirtschaftsstandort Liechtenstein, andererseits als Beitrag an die Region und über diese hinaus. Neben dem Liechtenstein-Institut sowie der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB, deren Mitträger Liechtenstein ist, ist hier insbesondere die Bedeutung der Hochschule Liechtenstein zu erwähnen.
Mit ihren Studienangeboten in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und Architektur ist die Hochschule eine wichtige Ausbildungsstätte für die liechtensteinische Wirtschaft. Jährlich schliessen rund 140 Studierende eine Bachelor-
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oder Masterausbildung ab. Daneben bilden sich jährlich rund 400 Studierende in Weiterbildungslehrgängen und rund 1600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Tagungen und Symposien weiter.
Mit Regierungsbeschluss vom 17. Juli 2008 wurde der Hochschule Liechtenstein die Durchführung von Doktoratsstudiengängen bewilligt, womit die Hochschule den letzten Schritt von der Fachhochschule zur universitären Hochschule vollzogen hat. Die Eigenheiten einer Universität sind das Promotionsrecht und das Recht auf Erteilung der Lehrbefähigung. Diese beiden höchsten akademischen Qualifikationsstufen sind Ausdruck der besonderen wissenschaftlichen Prägung von Lehre und Forschung.
Im Finanzbeschluss betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages für die Hochschule Liechtenstein für die Jahre 2010 und 2011 (BuA Nr. 74/2009) wurden die Entwicklung der Hochschule von 2005 bis 2009 sowie die Entwicklungs- und Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2012 ausführlich dargelegt.
Die Regierung hat bezüglich der von der Hochschule auf der Basis ihrer Planungen beantragten Höhe des Staatsbeitrages im Bericht und Antrag an den Landtag Abstriche gemacht. Die vorgeschlagene und vom Landtag beschlossene Kürzung des beantragten Staatsbeitrages, vor allem im Bereich der Forschung, erfolgte aufgrund der angespannten Situation des liechtensteinischen Staatshaushaltes, aber im Bestreben, den Ausbau und die Weiterentwicklung der Hochschule nicht zu gefährden. Dies galt vor allem für die Basisfinanzierung der Forschung, auf die bewusst nicht verzichtet werden sollte, weil gerade hier bereits vorher präjudizierende Beschlüsse gefällt wurden (Berechtigung zur Führung von Doktoratsstudiengängen, Einbettung dieser Studiengänge in eine Graduate School, Sonderfinanzierung für einen Lehrstuhl für Gesellschaftsrecht sowie einen Lehrstuhl Sustainable and Social Investments).
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Mit der Verleihung des Doktoratsrechts und der Erhöhung des Staatsbeitrages für die Jahre 2010 und 2011 wurde im Herbst 2009 von der Regierung in Absprache mit den Verantwortlichen der Hochschule ein externes Evaluationsverfahrren in die Wege geleitet. Zwischenzeitlich hat das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) die Hochschule Liechtenstein gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) überprüft und festgestellt, dass die Hochschule Liechtenstein die Qualitätskriterien als Universität erfüllt und insgesamt einen ausgezeichneten Eindruck hinterlässt.
Es ist daher konsequent, die Entwicklung der Hochschule Liechtenstein zur universitären Hochschule auch durch die Änderung des Namens zum Ausdruck zu bringen. Dazu braucht es eine Revision des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein. Diese soll neben der Änderung des Namens von "Hochschule Liechtenstein" zu "Universität Liechtenstein" zu weiteren entsprechenden gesetzlichen Anpassungen genutzt werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2011 / 016
2011 / 016
Landtagssitzungen
23. September 2010
Stichwörter
Hoch­schule Liech­tens­tein, Gesetz
Uni­ver­sität Liech­tens­tein, Gesetz