Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 83
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Abkommen zwi­schen der Regie­rung des Fürs­ten­tums Liech­tens­tein und der Regie­rung der Verei­nigten Staaten von Ame­rika zur Ver­bes­se­rung der inter­na­tio­nalen Steu­er­com­pliance und zur Umset­zung von FATCA
2.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen des Abkommens
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zur Verbesserung der internationalen Steuercompliance und zur Umsetzung von FATCA  sowie das Protokoll zur Abänderung des Übereinkommens vom 8. Dezember 2008 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen
 
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Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act vom 18. März 2010 (FATCA) wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, in den USA auch tatsächlich besteuert werden. FATCA ist eine unilaterale US-Regelung, die weltweit für alle Länder gilt. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine hohe Steuer erheben.
FATCA stiess wegen des mit seiner Umsetzung verbundenen grossen administrativen und finanziellen Aufwandes für ausländische Finanzinstitute international auf erheblichen Widerstand. Um der Kritik zu begegnen, hat das US-Finanzministerium die Bereitschaft bekundet, in bilateralen Abkommen mit anderen Jurisdiktionen administrative Vereinfachungen vorzusehen unter der Voraussetzung, dass solche Partner-Jurisdiktionen die umfassende Teilnahme aller ihrer Finanzinstitute sicherstellen. Das US-Finanzministerium hat dafür zwei Modelle zur Verfügung gestellt:
Das Modell 1, das am 25. Juni 2012 veröffentlicht worden ist, beruht auf der Grundlage des automatischen Informationsaustauschs, d. h. die Finanzinstitute der Partner-Jurisdiktion erstatten die Meldungen über die US-Konten an ihre eigenen Steuerbehörden, welche diese Informationen dann an die US-Steuerhörde (IRS) weiterleiten. Modell 1 wird von der grossen Mehrheit der Vertragspartner verwendet, einschliesslich Liechtenstein.
Das am 14. November 2012 veröffentlichte Modell 2 sieht einen direkten Informationsfluss zwischen den Finanzinstituten der Partner-Jurisdiktion und dem IRS (d. h. ohne Zwischenschaltung der Steuerbehörden dieser Partner-Jurisdiktion) aufgrund von Zustimmungserklärungen der US-Kundinnen oder -Kunden vor und wird ergänzt durch einen Informationsaustausch auf Basis von Gruppenanfragen. Damit können die USA Informationen über Konten von US-Personen verlangen, von denen keine Zustimmungserklärung vorliegt.
Welche Institute von den FATCA-Pflichten ausgenommen werden (deemed-compliant) bzw. welche Institute und Produkte vom Anwendungsbereich generell ausgenommen werden (Exempt Beneficial Owners und Exempt Products), ist
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nicht Gegenstand der beiden Abkommens-Modelle. Dies ist in beiden Fällen in einem Annex II geregelt, über den im Einzelnen Verhandlungen zu führen waren. Der Rahmen dafür ergibt sich aus FATCA und den dazu erlassenen Final Regulations.
Liechtenstein hat sich im Interesse des Finanzplatzes und in Abstimmung mit den Finanzplatzverbänden für den Abschluss eines Abkommens, eines sogenannten Intergovernmental Agreements (IGA) nach Modell 1, entschieden. Für ausländische Finanzinstitute ist die Umsetzung von FATCA mit grossem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden. Dieser Aufwand wird durch das FATCA-Abkommen reduziert, weil das Abkommen für die liechtensteinischen Finanzinstitute administrative Erleichterungen vorsieht und Klarheit über die Behandlung der Finanzinstitute und ihrer Produkte schafft (vgl. zum Ganzen Factsheet FATCA in der Beilage).
In den Bestimmungen des Abkommens ist der automatische Austausch von Informationen bezüglich der Vermögenswerte, die von US-Bürgern bzw. US-Gebietsansässigen bei Finanzinstituten in Liechtenstein gehalten werden, zwischen den Steuerbehörden der beiden Länder vorgesehen.
Im Verlauf der Verhandlungen, die Ende 2013 abgeschlossen wurden, konnte in für die liechtensteinischen Finanzinstitute wichtigen Fragen eine Einigung erzielt werden, die im Interesse Liechtensteins liegt. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 16. Mai 2014. Mit dem Abkommen ist für die Dienstleister des liechtensteinischen Finanzplatzes der Zugang zum US-amerikanischen Markt weiter gewährleistet.
Gleichzeitig mit dem Abkommen wurde auch ein Protokoll zur Abänderung des Übereinkommens vom 8. Dezember 2008 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Es wird ein neuer Artikel 5A ("Automatischer Informationsaustausch") eingefügt. Darin wird festgehalten, dass die zuständigen Behörden Informationen austauschen können und die auszutauschenden Informationen und das Verfahren festlegen. Diese Regelung gilt pro futuro.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
Steuerverwaltung
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 26. August 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung der internationalen Steuercompliance und zur Umsetzung von FATCA sowie das Protokoll zur Abänderung des Übereinkommens vom 8. Dezember 2008 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen an den Landtag zu unterbreiten.
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2015 / 006
2015 / 005
Landtagssitzungen
01. Oktober 2014
Stichwörter
Auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch betr. Konton von US-Bür­gern, FATCA-Abkommen FL-USA
FATCA, Abkommen FL-USA
IGA (Ingo­vern­mental Agree­ment) zur Umset­zung von FATCA
Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, auto­ma­ti­scher, betr. Konton von US-Bür­gern, FATCA-Abkommen FL-USA
Steu­er­com­pliance, Ver­bes­se­rung, Abkommen FL-USA
USA, FATCA-Abkommen mit FL