Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 84
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen im Rahmen der Eintretenesdebatte
3.Fragen zu ein­zelnen Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.1Abän­de­rung des Rechts­an­walts­ge­setzes (RAG)
1.2Gesetz über die Abän­de­rung der Zivilprozessordnung
1.3Gesetz über die Abän­de­rung des Richterdienstgesetzes
1.4Gesetz über die Abän­de­rung des Staatsanwaltschaftsgesetzes
1.5Gesetz über die Abän­de­rung des Sorgfaltspflichtgesetzes
1.6Gesetz über die Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen   
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrages betreffend die Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetztes und der Änderung weiterer Gesetze hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen grundsätzlich begrüsst.
Einige Bestimmungen gaben allerdings Anlass zur Diskussion. So wurden insbesondere Fragen zu den von der Regierung vorgeschlagenen Bestimmungen hinsichtlich des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts, konkret die Voraussetzungen zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft, die Regelung über die praktische Betätigung sowie die Bestimmung betreffend den Ausbildungsnachweis, gestellt. Einerseits gab die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der praktischen Betätigung von zwei auf drei Jahre Grund zur Diskussion und andererseits war die Ausgestaltung des zu erbringenden Ausbildungsnachweises ein grosses Thema.
Die übrigen Neuerungen im Rahmen der Totalrevision des Rechtsanwalts-gesetzes wurden überwiegend begrüsst. Insbesondere wurde die Kompetenz- und Zuständigkeitsverschiebung von der Finanzmarktaufsicht zur Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer begrüsst.
 
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen/Organisationen
Gerichte
Staatsanwaltschaft
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
Finanzmarktaufsicht
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
 
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Vaduz, 1. Oktober 2013
RA 2013/1013
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme betreffend die Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes (RAG) und die Abänderung weiterer Gesetze an den Landtag zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 6. September 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes (RAG) und die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Vorlagen der Regierung wurden grundsätzlich begrüsst und von Seiten einiger Abgeordneten wurde die Kompetenz- und Zuständigkeitsverlagerung betreffend die Zulassung als Rechtsanwalt, Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung, Zulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften und die Zulassung von Konzipienten von der Finanzmarktaufsicht (FMA) hin zur Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer (LIRAK) ausdrücklich befürwortet.
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Einige Bestimmungen warfen Fragen auf, so wurden insbesondere drei Bestimmungen des zweiten Kapitels "Zugang zum Beruf des Rechtsanwaltes" intensiv diskutiert. Zusammenfassend drehte sich die Diskussion um die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der praktischen Betätigung von zwei auf drei Jahre sowie die Aufteilung dieser Betätigungsdauer. Ausserdem gaben die vorgeschlagenen Neuerungen im Bereich der Ausbildungsnachweise Anlass zur Diskussion.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass Änderungen der Regierungsvorlagen in Bezug auf den Bericht und Antrag Nr. 43/2013 durch Unterstreichungen hervorgehoben sind.
LR-Systematik
1
17
173
2
27
271
1
17
173
1
17
173
9
95
952
9
95
952
LGBl-Nummern
2013 / 420
2013 / 419
2013 / 418
2013 / 417
2013 / 416
2013 / 415
Landtagssitzungen
08. November 2013
Stichwörter
Dis­zi­pli­nar­recht Rechts­an­wälte, Totalrevision
RAG, Totalrevision
Rechts­an­walts­ge­setz, Totalrevision
Ver­fah­rens­hilfe, Abänderung