Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 86
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Gesetzes über den Geschäfts­ver­kehr des Land­tages und die Kon­trolle der Staatsverwaltung
2.Gesetz über die Steue­rung und Über­wa­chung von öffent­li­chen Unternehmen
3.Abän­de­rung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
4.Abän­de­rung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
5.Abän­de­rung des Gesetzes über die Familienzulagen
6.Abän­de­rung des Gesetzes über die Stif­tung "Erwach­se­nen­bil­dung Liechtenstein"
7.Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
8.Abän­de­rung des Gesetzes über die Hoch­schule Liechtenstein
9.Abän­de­rung des Gesetzes über die Stif­tung "Kunst­mu­seum Liechtenstein"
10.Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die Errich­tung der Stif­tung "Kunst­schule Liechtenstein"
11.Abän­de­rung des Gesetzes über die Liech­tens­tei­ni­sche Gasversorgung
12.Abän­de­rung des Gesetzes über die Liech­tens­tei­ni­sche Landesbank
13.Gesetz über die Liech­tens­tei­ni­sche Landesbibliothek
14.Gesetz über das Liech­tens­tei­ni­sche Landesmuseum
15.Abän­de­rung des Gesetzes über das Liech­tens­tei­ni­sche Landesspital
16.Gesetz über die Liech­tens­tei­ni­sche Musikschule
17.Abän­de­rung des Gesetzes über den "Liech­tens­tei­ni­schen Rundfunk"
18.Abän­de­rung des Tou­rismus-Gesetzes
19.Abän­de­rung des Postorganisationsgesetzes
20.Abän­de­rung des Gesetzes über die Agentur für Inter­na­tio­nale Bildungsangelegenheiten
21.Abän­de­rung des Gesetzes über die Kul­turs­tif­tung Liechtenstein
22.Abän­de­rung des Kulturförderungsgesetzes
23.Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die Bezüge der Mit­glieder der Regie­rung, der Gerichts­höfe, der Kom­mis­sionen und der Organe von Anstalten und Stif­tungen des Staates
24.Abän­de­rung des Richterbestellungsgesetzes
25.Abän­de­rung des Datenschutzgesetzes
26.Abän­de­rung des Mediengesetzes
27.Abän­de­rung des Bevölkerungsschutzgesetzes
28.Abän­de­rung des Gesetzes über die Gewäh­rung von Blindenbeihilfen
29.Abän­de­rung des Gesetzes über Ergän­zungs­lei­stungen zur Alters-, Hin­ter­las­senen- und Invalidenversicherung
30.Abän­de­rung des Staatspersonalgesetzes
31.Abän­de­rung des Besoldungsesetzes
32.Abän­de­rung des Pensionsversicherungsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen (Schaffung eines Rahmengesetzes und Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze) aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom September 2009 hat der Landtag der Behandlung der Vorlage der Regierung betreffend die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen ausserordentlich hohe Aufmerksamkeit geschenkt und so auch die Bedeutung der Thematik unterstrichen. Nebst der Befassung mit den eigentlichen gesetzlichen Bestimmungen wurde dabei eine intensive und konstruktive Debatte über das Zusammenwirken von Landtag und Regierung in Bezug auf Steuerung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen geführt. Dabei zeigte sich, dass der Landtag das Anliegen der Regierung, in diesem Aufgabenfeld eine konsistente Gesetzeslandschaft zu schaffen, in weiten Teilen unterstützt. In einigen wichtigen Themenbereichen jedoch gab er der Regierung Vorgaben, inwiefern der Landtag resp. die Geschäftsprüfungskommission als direktes Kontrollorgan über die Regierung auch weiterhin eingebunden werden soll. Es handelt sich dabei hauptsächlich um eine Informationspflicht der Regierung bei der Festlegung und Änderung von Eignerstrategien für öffentliche Unternehmen, eine vorgängige Konsultation im Falle von Abberufungen einzelner Mitglieder von strategischen Führungsgremien durch die Regierung sowie um eine Erweiterung der Pflichtangaben in Geschäftsberichten von öffentlichen Unternehmen. Diese Forderungen des Landtags erfüllt die Regierung durch entsprechende Anpassungen von Bestimmungen des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Rahmengesetz). Durch eine Anpassung des Geschäftsverkehrsgesetzes soll des weiteren die heutige Kontrollbefugnis des Landtags gestärkt werden, indem das Auskunftsrecht der Geschäftsprüfungskommission auf sämtliche öffentlichen Organe ausgedehnt wird, während es aktuell noch auf die Stiftungen des öffentlichen Rechts beschränkt ist.
Aus aktuellem Anlass nahmen auch die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht breiten Raum in der Landtagsdebatte ein, in erster Linie die Finanzierungsfrage. Hier gilt es, ein ausgewogenes und politisch getragenes Verhältnis zwischen den beiden Hauptfinanzierungssäulen Staatsbeitrag einerseits und Aufsichtsabgaben andererseits zu finden. Aufgrund der Landtagsdiskussion schlägt die Regierung nun einen fixen Staatsbeitrag an die FMA in Höhe von CHF 8 Mio. vor, wobei dieser schrittweise von 2010 bis 2013 gesenkt werden soll. Mit diesem Beitrag soll die Grundstruktur der FMA gedeckt werden
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und so das Land nach wie vor einen beachtlichen Beitrag an die Aufsichtsfinanzierung leisten.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Stellen
Regierungssekretär, Regierungsressorts, Stabsstelle Finanzen
 
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Vaduz, 20. Oktober 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen (BuA Nr. 53/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.1Zusammenfassung der Landtagsdebatte
Anlässlich der Behandlung des Corporate-Governance-Paketes im Landtag wurde nach Ansicht der Regierung - nebst dem eigentlichen Thema der Steuerung und der Überwachung von öffentlichen Unternehmen - eine umfassende und wertvolle Debatte sowohl zum Rollenverständnis als auch zur institutionellen Organisation der Legislative und der Exekutive sowie deren Zusammenspiel geführt. Die Regierung versucht nachstehend, das breite und heterogene Spektrum der Meinungsäusserungen anlässlich der Eintretensdebatte konzentriert wiederzugeben
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und daraus ein Fazit zu ziehen, an welchem sie sich bei der Erarbeitung dieser Stellungnahme orientiert hat:
Als ein zentrales Thema wurde die Informationspflicht der Regierung an den Landtag resp. das Informationsrecht des Landtags für bestimmte Sachverhalte in Bezug auf die Steuerung von und die Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen angesprochen;
Verschiedene Abgeordnete orteten in den Vorschlägen der Regierung in Bezug auf die Oberaufsichtsrechte über öffentliche Unternehmen eine Abwertung des Landtags sowie eine Machtkonzentration bei der Regierung;
Es wurde ausgeführt, dass Entscheidungen des Landtags, seien es Wahlvorgänge oder andere Themen, im Gegensatz zu Regierungssitzungen öffentlich und damit deutlich transparenter seien;
Der Regierung wurde auch der Vorwurf gemacht, sie habe Forderungen aus der Postulatsdiskussion vom September 2007 nicht ausreichend berücksichtigt, v.a. bei der Frage des Wahlgremiums und der Frage, wie nicht an der Regierung beteiligte Parteien in den Wahlvorgang bei der Bestellung von strategischen Führungsgremien bei öffentlichen Unternehmen eingebunden werden können. Als Diskussionsvorschlag wurde eine gemeinsame Kommission zwischen Landtag und Regierung für die Vorauswahl bei solchen Wahlgängen thematisiert, was wiederum von anderen Abgeordneten eher kritisch gesehen wurde;
Vermehrt wurde zum Ausdruck gebracht, dass die "neue" Funktion des Landtags resp. der Geschäftsprüfungskommission des Landtags in Bezug auf die Kontrolle der Geschäftsführung der Regierung mit der heutigen Struktur des Landtags nicht bewältigt werden könne;
Klar wurde die Haltung des Landtags zum Ausdruck gebracht, dass die wichtigen Informationsrechte v.a. in Bezug auf Eignerstrategien der Regierung für
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öffentliche Unternehmen als auch bei möglichen Abberufungen von Personen aus strategischen Führungsebenen durch die Regierung nicht als Holschuld des Landtags verstanden werden, sondern dieser vielmehr aktiv von der Regierung zu informieren ist;
Auch wurde gewünscht, dass der Landtag über die ihm zur Kenntnis gebrachten Geschäftsberichte der grösseren öffentlichen Unternehmen nicht nur über deren Tätigkeit in der Vergangenheit, sondern auch über einen zukunftsgerichteten mittelfristigen Ausblick informiert wird.
LR-Systematik
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