Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 86
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Tierschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen  
 
4
Die in der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Tierschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen werden beantwortet. Im Weiteren wird auf Anträge eingetreten bzw. das Nichteintreten auf Empfehlungen und Forderungen begründet.
Im Gesetzestext gibt es gegenüber der Vorlage gemäss BuA Nr. 13/2014 keine Abänderungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
5
Vaduz, 9. September 2014
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Tierschutzgesetzes (BuA Nr. 13/2014) aufgeworfenen Fragen und gestellten Anträgen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 10. April 2014 wurde die Regierungsvorlage zur Abänderung des Tierschutzgesetzes behandelt. Mit grosser Mehrheit sprach sich der Landtag für das Eintreten auf die Gesetzesvorlage aus. Soweit das zuständige Regierungsmitglied die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen nicht bzw. nicht abschliessend beantwortet hat, wird nachfolgend auf diese eingegangen.
LR-Systematik
4
45
455
LGBl-Nummern
2014 / 346
Landtagssitzungen
07. November 2014
Stichwörter
Tier­schutz­ge­setz, Abän­de­rung (Anpas­sung an schwei­ze­ri­sche Rezeptionsvorlage)
Tier­schutz­ge­setz, Abän­de­rung (Bewil­li­gungs­pflicht für die Ver­wen­dung von Tieren zu Werbezwecken)
Tier­schutz­ge­setz, Abän­de­rung (Erwei­te­rung der Kom­pe­tenzen der Regierung)
Tier­schutz­ge­setz, Abän­de­rung (Han­dels­verbot von Katzen- und Hundefellen)