Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2017)
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Die dritte Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 247'000.
Gemäss den Leistungsvereinbarungen mit den Familienhilfen richten sich die Staatsbeiträge im Rahmen der bewilligten Budgets nach den erbrachten Leistungen. Die Entwicklungen und Hochschätzungen für das laufende Jahr zeigen, dass mit deutlich höheren Leistungen als prognostiziert gerechnet werden muss, weshalb der vorliegende Nachtragskredit beantragt wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 10. Oktober 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (III/2017) zulasten der Verwaltungsrechnung 2017 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.