Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 92
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Grund­züge des Vertrags
2.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Arti­keln des Ver­trags unter Berück­sich­ti­gung der liech­tens­tei­ni­schen Rechtslage
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel 
 
4
Nach einem mehrjährigen Prozess im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) hat die UNO-Generalversammlung am 2. April 2013 den Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) verabschiedet. Dieser regelt erstmals völkerrechtlich verbindlich den internationalen Waffenhandel. Die im Vertrag enthaltenen internationalen Standards für die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen sowie die Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung des illegalen Waffenhandels sollen zur Sicherheit und Stabilität sowie zu Kooperation, Transparenz und Verantwortung der Staaten im Bereich des internationalen Waffenhandels beitragen. Ebenso soll das durch missbräuchlichen Waffengebrauch verursachte menschliche Leid vermindert werden.
Der Vertrag über den Waffenhandel verpflichtet deshalb die Vertragsstaaten, nationale Kontrollsysteme zu schaffen und zu unterhalten und Waffentransfers insbesondere dann zu verhindern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden. Waffenausfuhren sind des Weiteren anhand von festgelegten Bewilligungskriterien zu prüfen. Insbesondere sind Ausfuhrgesuche abzulehnen, wenn ein überwiegendes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen zur Begehung von schweren Verstössen des humanitären Völkerrechts oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet würden. Zudem sind die Vertragsstaaten zur Durchführung von Massnahmen zur Verhinderung der Umleitung von Waffentransfers aufgefordert. Um eine möglichst wirkungsvolle Umsetzung des Vertrags zu gewährleisten, sind die Vertragsstaaten zur internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung angehalten.
Liechtenstein hat sich aktiv an den Verhandlungen beteiligt und konnte insbesondere bei den Schlussbestimmungen (Art. 19 und 20) konkret auf den Text Einfluss nehmen. Am 3. Juni 2013 unterzeichnete Liechtenstein den ATT.
Die Umsetzung des ATT fällt unter die Kriegsmaterialgesetzgebung. Dieser Bereich unterliegt dem Zollvertrag. Daher kommen, soweit die Ein-, Aus- und Durchfuhr betroffen sind, die schweizerischen Rechtsvorschriften - konkret das Kriegsmaterialgesetz und die dazugehörige Verordnung - zur Anwendung. Die Vermittlung von Kriegsmaterial wird durch das Gesetz vom 10. Dezember 2008 über die
5
Vermittlung von und den Handel mit Kriegsmaterial (LGBl. 2009 Nr. 39) geregelt. Die Umsetzung des Vertrags erfordert keine Anpassung dieser Rechtsgrundlage. Mit der Genehmigung und Umsetzung des Vertrags sind keine direkten finanziellen, personellen oder räumlichen Auswirkungen verbunden.
 
 
 
Zuständige Ministerien
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Landespolizei
Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU)
Gerichte
Staatsanwaltschaft
6
Vaduz, 23. September 2014
LNR 2014-1236 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung des Vertrags vom 2. April 2013 über den Waffenhandel an den Landtag zu unterbreiten.
1.1.1Internationaler Handel mit konventionellen Waffen
Die Beschaffung konventioneller Waffen ist für Staaten zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit von zentraler Bedeutung. Da die wenigsten Staaten über ausreichende eigene verteidigungsrelevante industrielle Kapazitäten verfügen, werden die erforderlichen Waffen oftmals von anderen Staaten oder von ausländischen Unternehmen bezogen. Aus der Sicht der Exportländer führen Waffenexporte zu einer Stärkung der heimischen Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie. Waffenexportierende Staaten versuchen dabei in der Regel, die Waffenexporte gemäss ihren aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen
7
Zielen zu kontrollieren und zu steuern. Die Komplexität des grenzüberschreitenden Waffenhandels zeichnet sich folglich durch eine starke Einflussnahme der Politik sowie durch eine grosse Zahl staatlicher und privater Akteure aus. Ein Mangel an Transparenz und die Schwierigkeit zur Durchsetzung von Kontrollen sind ebenfalls Merkmale des internationalen Waffenhandels.
Der globale Umfang von Rüstungsexporten ist sehr schwierig zu ermitteln. Der Congressional Research Service (CRS) schätzt, dass 2011 Rüstungsexporte im Wert von etwa 85 Milliarden US-Dollar getätigt wurden.1 Das auf internationale Sicherheitsfragen spezialisierte Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) publiziert seit 2008 keine in Währungseinheiten gemessenen Werte mehr, sondern arbeitet nunmehr mit einheitlich berechneten Trend-Indikatoren.2 Die vom SIPRI in US-Dollar geschätzten Ausfuhren im Jahre 2007 entsprechen dem Doppelten der vom CRS berechneten Ausfuhren desselben Jahres, was die Schwierigkeiten bei der Berechnung der weltweiten Rüstungsausfuhren exemplarisch zum Ausdruck bringt. Der Hauptgrund für diese Schwierigkeiten liegt in der inkohärenten und unvollständigen Informationslage seitens der ausführenden Staaten. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl die Rüstungsgüter als auch die entsprechenden Auslandgeschäfte unterschiedlich definiert werden.
Das SIPRI schätzt, dass das globale Volumen an Rüstungsexporten zwischen 2008 und 2012 um 17 % höher ist als zwischen 2003 und 2007. Die fünf wichtigsten Exportländer - die USA, Russland, Deutschland, Frankreich und China - decken dabei gemäss SIPRI zusammen ungefähr 75 % des globalen Volumens ab; die fünf wichtigsten Bestimmungsländer zwischen 2006 und 2010 waren Indien, China,
8
Pakistan, Südkorea und Singapur. Verteilt auf Regionen wurden zwischen 2008 und 2012 47 % des globalen Volumens nach Asien und Australien, 15 % nach Europa, 17 % in den Nahen Osten, 11 % nach Amerika und 9 % nach Afrika geliefert.3 Diese Anteile dürften in etwa die Marktverhältnisse der nahen Zukunft reflektieren. Während der Trend zur Reduktion der Militärbudgets in vielen europäischen Ländern durch die Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt worden ist, ist in anderen Regionen, besonders im Mittleren und Nahen Osten und dem asiatischen Raum, ein zum Teil erheblicher Anstieg der Rüstungsausgaben zu beobachten.



 
1Grimmet, Richard F./Kerr, Paul K. (2012): Conventional Arms Transfers to Developing Nations, 2004-2011. Summary. Washington D.C.: Congressional Research Service. Kann abgerufen werden unter: www.fas.org/sgp/crs/weapons/R42678.pdf.
 
2Stockholm International Peace Research Institute (2013): SIPRI Yearbook 2013: Armaments, Disarmament and International Security, 243-282.
 
3Stockholm International Peace Research Institute (2013): SIPRI Yearbook 2013: Armaments, Disarmament and International Security, 243-282.
 
LR-Systematik
0..5
0..51.5
LGBl-Nummern
2015 / 073
Landtagssitzungen
07. November 2014
Stichwörter
Arm­sTrade Treaty (ATT)
Inter­na­tio­naler Waf­fen­handel, Kontrolle
Ver­trag über den Waf­fen­handel (Arms Trade Treaty, ATT)
Waf­fen­handel, inter­na­tio­naler, Kontrolle