Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 97
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Zur Dis­kus­sion ste­hende Verfassungsänderungen
3.Neu­fas­sung der Änderungsanträge
II.Antrag der Regierung
Blauer Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Anpassung der Verfassung im Rahmen der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes 
 
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Anlässlich der Behandlung der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes und der damit zusammenhängenden Änderungen der Verfassung und des Volksrechtegesetzes in der Landtagssitzung vom März 2010 wurde die Regierung beauftragt, einen ergänzenden Bericht zu den Verfassungsänderungen zu erstellen und diesen dem Landtag im Sinne einer ersten Lesung zu unterbreiten.
Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Regierung diesem Auftrag nach. Gegenüber der Vorlage vom März 2010 beinhaltet der vorliegende Bericht zwei wesentliche Anpassungen. Zum einen schlägt sie aufgrund der Gespräche mit Abgeordneten der drei im Landtag vertretenen Parteien in Bezug auf die Anhebung der Betragsgrenze für das Finanzreferendum neu die Limiten von CHF 500'000 für einmalige und CHF 250'000 für wiederkehrende Neuausgaben vor. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten und Anleihen. Dies soll nicht - wie ursprünglich vorgeschlagen - die alleinige Aufgabe der Regierung sein sondern der Landtag soll die Regierung jährlich im Rahmen des Finanzgesetzes ermächtigen können, Fremdmittel in definiertem Ausmass und definierter Laufzeit aufzunehmen. Diese Lösung erlaubt es der Regierung, kurzfristige Liquiditätsengpässe für den Landeshaushalt durch eine Kreditaufnahme zu überbrücken, wenn dies aufgrund des Zeitpunkts und der Marktlage als die bessere Lösung angesehen wird als eine kurzfristige Veräusserung von Finanzanlagen.
Die Regierung hofft, dass mit dieser Vorlage die entsprechenden Änderungen der Verfassung vorgenommen werden und anschliessend die zweiten Lesungen des neuen Finanzhaushaltsgesetzes und der Änderung des Volksrechtegesetzes durchgeführt werden können. Ein wichtiges, bereits lange dauerndes Projekt für einen modernen Finanzhaushalt kann damit schliesslich abgeschlossen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Finanzen, Landeskasse
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Vaduz, 21. September 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Anpassung der Verfassung im Rahmen der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Der Landtag hat im März 2010 die Stellungnahme der Regierung zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie die Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes aufgeworfenen Fragen behandelt (Bericht und Antrag Nr. 7/2010). Vor allem die Änderungen von Art. 62 Bst. d und Art. 66 Abs. 1 der Verfassung gaben Anlass zu intensiven Diskussionen. Weder die von der Regierung vorgeschlagenen Verfassungsänderungen noch eingebrachte Änderungsanträge erlangten das erforderliche Quorum und es wurde sogar davon ausgegangen, dass die gesamte Vorlage damit erledigt sei. Abschliessend fasste der Landtag dennoch den folgenden Beschluss:
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Die Regierung wird beauftragt, einen ergänzenden Bericht zur Anpassung der Verfassung im Sinne einer 1. Lesung dem Landtag nochmals beizubringen. Die Regierung wird im Gespräch mit jeweils zwei Vertretern der VU und FBP sowie dem Vertreter der FL die Eckwerte dieser Anpassungen der Verfassungsvorlage noch eruieren
Diesem Auftrag ist die Regierung mit dem vorliegenden Bericht nachgekommen. Eine entsprechende Sitzung fand am 25.8.2010 statt (siehe Kapitel 2.2).
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 372
Landtagssitzungen
20. Oktober 2010
Stichwörter
Finanz­haus­halts­ge­setz, Neufassung
Lan­des­ver­fas­sung
Ver­fas­sung, Ände­rungen durch Neu­fas­sung des Finanzhaushaltsgesetzes