Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Medienförderungsgesetzes (MFG), des Mediengesetzes (MedienG) sowie des Beschwerdekommissionsgesetzes
5
Seit der Einführung des geltenden Medienförderungsgesetzes im Jahr 2006 hat sich die Medienlandschaft erheblich verändert. Der digitale Wandel hat zu einem veränderten Nutzungsverhalten der Medienkonsumentinnen und -konsumenten sowie zu sinkenden Werbeeinnahmen und Abonnentenzahlen und damit finanziellen Schwierigkeiten bei den herkömmlichen Medien geführt. Im Rahmen einer Postulatsbeantwortung betreffend die Medienförderung aus dem Jahr 2019 (Bericht und Antrag Nr. 66/2019) kam die Regierung zum Schluss, dass Liechtenstein über ein fortschrittliches und technologieneutrales Medienförderungsgesetz verfügt. Gestützt auf die Studie Puppis/Bürdel der Universität Fribourg anerkannte sie jedoch, dass punktuelle Verbesserungen bei der Förderung notwendig wären, insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Medienförderung sowie die Innovationsförderung.
Im März 2023 hat die liechtensteinische Medienlandschaft eine Zäsur erfahren. Die älteste Tageszeitung, das "Liechtensteiner Volksblatt", musste aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihren Betrieb einstellen. Somit verfügt Liechtenstein mit dem "Liechtensteiner Vaterland" nurmehr über eine Tageszeitung. Die Konkurrenz und gegenseitige Kontrollfunktion zwischen den beiden Leitmedien sind somit verloren gegangen. An diese veränderten Gegebenheiten soll die Medienförderung angepasst werden.
Die Regierung ist überzeugt, dass das bestehende System der direkten und indirekten Medienförderung grundsätzlich geeignet ist, um zielgerichtet relevante Medienangebote in Liechtenstein zu unterstützen. Allerdings ist die Regierung der Ansicht, dass aufgrund der Umwälzungen in der Medienbranche, die Höhe und der Umfang der Medienförderung erweitert werden soll. Konkret soll der Sockelbeitrag von CHF 20'000 auf CHF 100'000 erhöht werden, um kleinere Medien stärker zu unterstützen. Neu ist auch vorgesehen, die Entwicklung neuer digitaler Medienangebote speziell zu fördern sowie eine Anschubfinanzierung für neue Marktteilnehmer zu ermöglichen. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz für neue innovative Medienangebote geschaffen. Um die journalistische Qualität zu fördern, sollen die Aus- und Weiterbildungskosten in Zukunft zu 75% (anstatt bisher 40%) staatlich finanziert werden. Zudem werden die Verbreitungskosten mit einer Erhöhung des Fördersatzes von 25% auf 30% stärker berücksichtigt. Schliesslich wird neu geregelt,
6
dass ausschliesslich Medienunternehmen von der Medienförderung profitieren können, welche über ein Redaktionsstatut verfügen und sich zur Einhaltung eines anerkannten Journalistenkodex verpflichten. Mit dieser Vorlage erhöht sich die Medienförderung voraussichtlich insgesamt um rund 70% gegenüber der bestehenden Medienförderung.
Der gegenständliche Bericht und Antrag sieht zudem eine Ausweitung des Aufgabenspektrums der Medienkommission vor. Sie soll neu eine stärkere Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die grundlegende gesellschaftliche Funktion der Medien einnehmen und regelmässig über die Entwicklung der Medienlandschaft sowie der journalistischen Qualität berichten. Ebenfalls soll die Medienkommission neu nicht mehr durch den Landtag, sondern durch die Regierung bestellt werden. Damit kann die politische Unabhängigkeit der Medienkommission als Expertenkommission gestärkt werden. Folglich soll auch die Rechtsaufsicht über die Medienkommission von der Regierung auf die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten übertragen werden.
Die vorgeschlagenen Anpassungen verfolgen das Ziel, die Medienvielfalt, den Meinungspluralismus sowie die freie Meinungsbildung in Liechtenstein zu erhalten und zu stärken.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Amt für Kommunikation
Medienkommission
7
Vaduz, 14. Mai 2024
LNR 2024-732
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Medienförderungsgesetzes (MFG), des Mediengesetzes (MedienG) sowie des Beschwerdekommissionsgesetzes zu unterbreiten.
In der Medienlandschaft finden schon seit längerem grosse Umwälzungen statt. Das ist nicht nur in Liechtenstein der Fall, sondern auch in anderen Ländern. Soziale Medien und Internet-Suchmaschinen werden sowohl als Informations- wie auch als Werbeplattformen immer wichtiger. Dieser Trend ist nicht nur anhand sinkender Abonnentenzahlen bei den Tageszeitungen
1 zu beobachten, sondern auch an der Verlagerung der Werbung zu Onlineplattformen. Zudem ist der Printmedienmarkt in den vergangenen Jahren aufgrund gestiegener Papierpreise -
8
zusätzlich unter Druck geraten. Aufgrund sinkender Einnahmen aus Werbung und Abonnementen müssen die Medienverlage neue Einnahmequellen erschliessen bzw. Kosten reduzieren. Gleichzeitig müssen sie sich dem veränderten Nutzungsverhalten anpassen und in die Digitalisierung investieren. Nicht nur der ökonomische Druck steigt, sondern auch die Erwartung, dass in einer zunehmend komplexeren Welt die Medien ihre Rolle als "Watchdog" verstärkt übernehmen sowie verlässliche und fundierte Informationen bereitstellen. Hinzu kommen die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, welche die beruflichen Anforderungen für Medienschaffende grundlegend verändern.